Gewährung von Freizeitausgleich unter Fortzahlung des Entgelts bzw. der Besoldung für die Beschäftigten und volljährigen Auszubildenden der Landeshauptstadt Dresden bei ehrenamtlichem Einsatz in den Wahlvorständen
Gewährung von Freizeitausgleich unter Fortzahlung des Entgelts bzw. der Besoldung für die Beschäftigten und volljährigen Auszubildenden der Landeshauptstadt Dresden bei ehrenamtlichem Einsatz in den Wahlvorständen